Eine Aktiengesellschaft hat drei verpflichtende Organe inne. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist, neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand, eines dieser Organe. Sie beschreibt die Versammlung der Aktionäre, bei der sie ihre Rechte in den Angelegenheiten der Aktiengesellschaft ausüben können. Neben den Aktionären sollen auch der Aufsichtsrat und der Vorstand an der Versammlung teilnehmen.
Bitte beachte, dass Du mindestens eine ganze Aktie besitzen musst.
Über eine anstehende Hauptversammlung wirst Du in Deinem Profil informiert. Nun ist es entscheidend, welche Art von Aktien betroffen ist:
I. Namensaktien
Handelt es sich um Namensaktien, sind keine weiteren Schritte notwendig. Wenn Du an der Hauptversammlung teilnehmen möchtest, musst Du Dich einfach fristgerecht im Aktienregister eintragen. Die Möglichkeit dazu findest Du in den Einstellungen in Deinem Profil.
II. Inhaberaktien
Etwas anders verhält es sich bei Inhaberaktien. Möchtest Du Dein Stimmrecht ausüben, ist es notwendig eine Eintrittskarte zu bestellen.
Ein entsprechendes Dokument wird Dir rechtzeitig in Deinem Profil bereitgestellt. Hier kannst Du die Eintrittskarte entweder in Deinem Namen bestellen, oder auf eine dritte Person übertragen, unter Angabe deren Adressdaten. Für einen termingerechten Versand der Eintrittskarte ist es notwendig, dass Deine Bestellung bis spätestens um 11:00 Uhr des letzten Hinterlegungstages/ Anmeldetages bei uns eingegangen ist.
Weisungskosten
Bitte beachte, dass gem. des Preis- und Leistungsverzeichnisses von Trade Republic eine Gebühr von 25,00 EUR für die Bestellung einer Stimmkarte anfällt. Dies betrifft auch Hauptversammlungen, die virtuell stattfinden. Genauere Information zu den Kosten von Weisungen findest du in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.