Wenn Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichtest, führt diese keine Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Voraussetzung dafür ist, dass Deine Kapitalerträge innerhalb des freigestellten Betrags liegen. Kapitalerträge sind u.a. Dividenden und Gewinne aus Wertpapiergeschäften.
Deinen Freistellungsauftrag stellst Du in den App-Einstellungen unter "Freistellungsauftrag" ein. Inwieweit Dein Freistellungsauftrag bereits in Anspruch genommen wurde, siehst Du in den App-Einstellungen unter "Steuerübersicht".
Bitte beachte, dass ein Freistellungsauftrag für die Kapitalerträge des laufenden Steuerjahres gilt. Die nachträgliche Einrichtung eines Freistellungsauftrags für das abgelaufene Kalenderjahr und damit eine Rückerstattung der in dem Jahr gezahlten Steuern, ist nicht möglich. Weitere Informationen findest Du hier.