Cryptowerte werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte besteuert (§ 23 EStG), sodass eine Spekulationsfrist von einem Jahr besteht. Das bedeutet, dass Gewinne aus Cryptogeschäften mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu einer Freigrenze von 600€ steuerfrei.
Im Gegensatz zu bspw. Aktien unterliegen Cryptowerte jedoch nicht der Abgeltungsteuer. Daher findet eine automatische Abführung der Steuern durch Trade Republic nicht statt. Vielmehr werden die Gewinne in Deiner Steuererklärung unter den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt (für Details kontaktiere bitte Deinen Steuerberater).
Bitte beachte: Eine Verrechnung mit Deinem Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) oder bestehenden Verlustverrechnungstöpfen kann nicht vorgenommen werden.
Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres stellt Dir Trade Republic einen Report Deiner Cryptotransaktionen zur Verfügung.
Das bedeutet für Dich: Du musst Deine Steuerpflicht eigenständig beobachten und Dir ggf. steuerlichen Rat einholen, da wir für Dich keinen automatischen Steuerabzug vornehmen.