Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Vorabpauschale eingeführt, um thesaurierende und ausschüttende ETFs steuerlich gleichzustellen. Sie ist ein fiktiver Kapitalertrag, der jährlich im Januar anfällt, als Steuervorauszahlung dient und sicherstellt, dass auch reinvestierte Erträge thesaurierender Fonds besteuert werden.
Dafür wird ein fiktiver Gewinn berechnet, auf den dann Steuern erhoben werden, auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattgefunden hat. Der von der Deutschen Bundesbank festgelegte Basiszins liegt für 2025 bei 2,29% (im Vorjahr lag dieser bei 2,55%). Der Faktor von 0,7 wird vom Bundesfinanzministerium vorgegeben. Ebenfalls wird der Wertzuwachs und die ausgeschütteten Dividenden Deiner ETFs berücksichtigt.
Formel der Vorabpauschale
Vorabpauschale = Wert des ETF zu Jahresbeginn im Vorjahr * Basiszins * 0,7
Beispielrechnung:
Angenommen, der Wert deines ETFs betrug am Jahresanfang (2024) 10.000 €. Dann wird folgende Vorabpauschale im Januar 2025 für dich berechnet:
Vorabpauschale = 10.000 € * 2,29% * 0,7 = 160,30 €
Abschließend erfolgt die Steuerberechnung einschließlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Besitzt der ETF einen Aktienanteil von über 50 %, gilt die Teilfreistellung. Das bedeutet, dass 30 % des Fonds und somit auch der Vorabpauschale nicht steuerpflichtig sind.
- Berechnung ohne Teilfreistellung einschließlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf. Kirchensteuer): 160,30 € * 26,375 % = 42,28 €
- Berechnung mit Teilfreistellung einschließlich Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf. Kirchensteuer): (160,30 € - 30%) * 26,375 % = 29,59€
Die Berücksichtigung der Vorabpauschalen und der fälligen Steuern erfolgt automatisch durch uns, voraussichtlich zwischen dem 13.01. und dem 17.01, sodass du nichts weiter unternehmen musst.
Dein Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungstopf für 2025 wird auf die Vorabpauschale angerechnet. Sofern du eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung bei uns eingereicht hast, wird diese auch berücksichtigt.
Sollte dein verbleibender 2025 Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungstopf nicht ausreichen, um die Vorabpauschale zu decken, wird diese Steuer im Januar 2025 von deinem Verrechnungskonto abgeführt. Bitte stelle daher sicher, dass dein Konto ausreichend gedeckt ist. Du erhältst hierzu eine Steuerabrechnung in deinem Profil. Falls dein Konto nicht ausreichend gedeckt ist, informieren wir dich. Du hast dann zwei Wochen Zeit, um dein Konto auszugleichen.
Abschließend bitten wir dich zu beachten, dass die Vorabpauschale für jede Position separat berechnet wird. Somit wirst du für jede Steuerberechnung ein entsprechendes Dokument in deiner Aktivitäten-Übersicht vorfinden.