Es können bei der Dividendenausschüttung Steuern anfallen. Diese trägst Du als Aktionär. Von der Bruttodividende gehen dabei die Abgeltungsteuer, sowie der Solidaritätszuschlag und eine etwaige Kirchensteuer ab. Bei Dividenden auf ausländische Aktien kann zusätzlich die sogenannte Quellensteuer abgehen. Die Nettodividende wird anschließend ausbezahlt.
Ebenfalls erhältst Du im ersten Quartal des Folgejahres Deine Jahressteuerbescheinigung, welche Dir Deine gezahlte Steuer aufführt.
Im Falle einer Reinvestition der Dividende fallen zunächst keine Steuern an.