Sollte nach einem Verkauf die steuerliche Bemessungsgrundlage fehlerhaft sein, da die Anschaffungsdaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, so erfolgt die Korrektur nach Einpflege der Anschaffungsdaten. Dabei wird die zu viel abgezogene Kapitalertragsteuer automatisch erstattet und entweder mit einer der Folgeabrechnungen verrechnet oder Dir gutgeschrieben. Die entsprechende Abrechnung findest Du in Deinem Profil.