Wir fragen Deine deutsche Steuer-ID und Dein Kirchensteuermerkmal kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab.
Dazu brauchen wir Deine Zustimmung. Jeder Bürger kann unter Angabe seiner Steuer-ID dem automatisierten Datenabruf der Religionszugehörigkeit beim BZSt schriftlich widersprechen. Wenn Du beim BZSt mit dem Formular “Erklärung zum Sperrvermerk” Widerspruch einlegst, wird Dein Finanzamt Dich auffordern, eine Kirchensteuererklärung abzugeben.
Solltest Du auch außerhalb Deutschlands steuerpflichtig sein, musst Du alle weiteren Steuer-IDs angeben.